“Fraktionszwang”

Dieser Begriff geistert durch die Bundesrepublik seit Anfang der 50er Jahre und seit dem Wahldebakel der Frau Lieberknecht in Thüringen (dazu sei auf den guten Artikel vom Sockenblog hingewiesen) ist dieses Wort nun wieder in aller Munde. So kann man bei News.de lesen, dass es bei den Grünen in Thüringen, anders als bei den anderen, keinen Fraktionszwang gab. Aber auch woanders wird der Begriff Fraktionszwang gerne benutzt. So erfährt man, dass der Bundestag das Gesetz zur staatlichen Heroinabgabe an Schwerstabhängige ganz “Fraktionszwang beschloss[en]” hat. Und selbst im “Tierischen Volksfreund” erfährt man, dass Herr Graef aus dem Eifelkreis “keinen Fraktionszwang” akzeptiert.

Wenn man sich diese Beispiele anschaut, so muss man auf den Schluss kommen, dass der “Fraktionszwang” ein ganz natürliches Instrument unserer parlamentarischen Demokratie ist. Doch was ist eigentlich “Fraktionszwang”? Als “Fraktionszwang” wird die Maßregelung und das auf “Linie bringen” von Abgeordneten einer Fraktion von dessen Führung genannt. Also “Fraktionszwang” wird die Disziplinierung zur Geschlossenheit und des gemeinsamen Auftretens und Abstimmens definiert. In der parlamentarischen Praxis ist es aufgrund der parteipolitischen Konkurrenz, auch innerhalb des Bundestages und der praktischen materiellen Ausschaltung der klassischen Gewaltenteilung in Deutschland kaum möglich ein reines “Sternstundenparlament” zu haben. Deshalb ist es auch für unsere Demokratie wichtig, dass Fraktionen im Bundestag sich einigermaßen homogen und berechnend verhalten. Aber kann man Bundestagsabgeordnete wirklich dazu zwingen, für etwas zu stimmen, von denen sie nicht überzeugt sind?

Nein eigentlich nicht! Da jeder Abgeordnete in Deutschland ein “freies Mandat” besitzt , “Vertreter des ganzen Volkes” und damit an “Aufträgen und Weisungen nicht gebunden und nur [seinem] Gewissen unterworfen” ist (Art.38 GG). Jeder Abgeordnete des Deutschen Bundestages kann selbst entscheiden wie er sich wo und wie entscheidet und wofür er stimmt. Deshalb ist der Begriff “Fraktionszwang” ein total übertriebener Begriff der “Fraktionsdisziplin”. Natürlich wollen die Spitzen der Fraktionen ein einheitliches Abstimmungsergebnis und natürlich wollen sie nach außen das Bild der Geschlossenheit vermitteln, weil in der Öffentlichkeit als Stärke interpretiert wird. Gerade die Regierungsmehrheit ist darauf bedacht keinerlei Schwäche zu zeigen. Da das Rekrutierungsmonopol von Parlamentariern bei den Parteien liegt, ist es für die Spitzen der Fraktion, die meistens identisch mit den Spitzen der Partei ist, relativ einfach sogenannte Abweichler "auf Kurs zu bringen”. Die Aussicht bei der nächsten Wahl nicht mehr von der Partei aufgestellt zu werden ist für viele Parlamentarier, vor allem welche nicht sofort wieder in ihren alten Beruf einsteigen können, ein gewichtiges Argument.  Ihr Mandat für die Legislaturperiode kann man ihnen aber nicht entziehen!

Was denkt ihr dazu? Gibt es einen Fraktionszwang?


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9 Kommentare zu „“Fraktionszwang”“


  1. MaddÉ sagt:

    Mit dem Fraktionzwang verhält es sich ähnlich wie mit der “Stallorder” in der Formel 1. De Facto verboten wird sie dennoch angewandt, um dem stärkeren Fahrer Vorteile zu verschaffen. In der Politik geht es hier nur um Parteiprogramme statt um Punkte in der Fahrerwertung. Der schwächere, oder der, der mutmaßlig weniger Chancen hat bzw. dem “Team” bei eigenmächtiger Handlung schaden könnte, wird ausgebremst…
    Niemand mag sie, niemand will sie aber trotzdem geistert sie durch den politischen Duden.
    MfG der MaddÉ

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  2. Kuro Sawai sagt:

    Lass Dich nicht von den Fallgruben der semantischen Vertuschung hinters Licht führen. Fraktionsdisziplin ist nur ein schönfärberischer Ausdruck für faktischen Franktionszwang. Siehe auch meinen Artikel zum Thema:
    http://marburg.thebrights.de/2.....mert-irrt/
     

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  3. Ikarus sagt:

    Fraktionszwang gibt es in meinen Augen nicht. Zumindest ist das Wort “Zwang” in diesem Zusammenhang zu hart. Freie Mandate entsprechen natürlich auch nicht der Realität, aber es gibt ja doch immer wieder Parlamentarier, die in von der Fraktionsdisziplin abweichen und trotzdem wieder in neuen Bundestag sitzen. Wenn es tatsächlich ein absoluter Zwang wäre, gebe es keine Abweichler.
    Jeder Abgeordnete muss die Bedeutung von Gewissen vs. Fraktion immer wieder auf’s neue stellen. Manchmal (Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen) dürfte das einfach sein, manchmal (Afganistan) sehr schwierig. Ich finde dieses Spannungsverhältnis gut. Ohne Fraktionsdisziplin bräuchten wir keine Fraktionen und schließlich auch keine Parteien.

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  4. Kuro Sawai sagt:

    Jemand dem erhebliche Nachteile drohen, falls er Nein sagt, steht konkret und faktisch unter “Zwang”.
    @Ikarus
    Wer sich mit Meinung/Glauben/ Hörensagen aufhält, der will keine Wissenschaft treiben. Denn dazu braucht es die Methode des Zweifelns und genauer Hinschauens. Wenn es im Bundestag in seltenen Fällen Abweichler vom Regelfall gibt, dann bestätigt das eben die Regel. Theoretische Freiheit ist das Gegenteil von echter Freiheit! Man sollte die Sachverhalte so hart nennen, wie sie sind.
    @Manne
    In der Politik geht es mitnichten um Parteiprogramme. Es geht um die Durchsetzung von Interessen.
    Wie kommst Du nur darauf, dass niemand Fraktionszwang will? Er ist – für die Durchsetzung bestimmter Interessen – überaus nützlich.
     

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  5. Ikarus sagt:

    @Kuro Sawai:
    “Wer sich mit Meinung/Glauben/ Hörensagen aufhält, der will keine Wissenschaft treiben. Denn dazu braucht es die Methode des Zweifelns und genauer Hinschauens.”
    uff, ich sehe, dass Du mir da irgendwas vorhälst, aber ich kann nicht erkennen, was es ist. Wie wäre es, wenn du stattdessen auf die Argumente (oder das Argument, dass unsere Demokratie nunmal auf einem Parteiensystem basiert) eingehst, anstatt von “Meinung/Glauben/Hörensagen”, “Methode des Zweifelns und genauer Hinschauns” und vom “Sachverhalte so hart nennen” zu schwadronieren.
    Wie soll eine parlamentarsiche Demokratie ohne Fraktionen funktionieren? Wie bereits geschrieben, bin ich ganz zufrieden mit dem System. Unabhängig ob das jetzt Druck, Dispziplin oder Zwang heißt: Fraktionen machen nur Sinn, wenn die hier getroffen Vereinbarungen eine gewisse Verbindlichkeit haben. Wer sich dagegen stellt braucht gute Argumente. Selbst in Amerika, wo sich die politischen Fronten so unversöhnlich gegenüberstehen, gibt es Abweichler vom Fraktionszwang (siehe der Fall “Olympia Snow”).
    Im Übrigen: Wenn man sich “Die Methode des Zweifelns und genauer Hinschauens” auf die Fahnen schreibt, sollte man “Ausnahmen bestätigen die Regel” nicht als Argument benutzen. Ausnahmen tun genau das Gegenteil.

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  6. Tobias K. sagt:

    Nur mal ne kurze Frage, studiert ihr zwei mit Felix zusammen?

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  7. Kuro Sawai sagt:

    @Tobias
    Nö, ich nicht. Falls I. ja, sollte er sich rechtzeitig ein passenderes Fach suchen.
    @Ikarus
    Ich sehe keinen Sinn darin, darüber weiter mit Dir zu diskutieren. Von mir aus darfst du in deiner heilen spd-cdu Traumwelt bleiben. Wer nicht mal zwischen Naturwissenschaften und Sozialwissenschaften unterscheidet (die Rolle der Ausnahmen), der kann m.E. allenfalls z.B. noch Theologe werden wollen.

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  8. Ikarus sagt:

    @ Tobias: Nö, ich auch nicht.
    @ Kuro Sawai: na gut. Eine Diskussion beruht aber nunmal auf gegensätzlichen Argumenten und Standpunkten. Einer sachlichen Auseinandersetzung ist es nicht gerade zuträglich, entgegenstehende Argumente mit unsachlichen Einwänden (und bisher waren das mir gegenüber nur unsachliche Einwände) abzuwürgen. Lassen wir das, bitte.
    Ich hätte es interessant gefunden mindestens ein konkretes Argument für Deinen Standpunkt in dieser Diskussion zu lesen. Ich habe zuvor ein paar Fragen aufgeworfen, die man schon beantworten muss, wenn man Fraktionszwang /-disziplin /-solidarität absolut ablehnt.
    Andernfalls kannst mich auch gerne in eine der Schubladen stecken, die Du Dir bereitgelegt hast. Theologe wäre nicht das Schlechteste.

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  9. daniel schwarz hat 2009 eine dissertation zum fraktionszwang publiziert.
    leicht zugänglich im internet.
    die schweizer bundesversammlung /parlament) läßt sich durchaus mitder deutschen bundesversammlung (wahl bundespräsident) vergleichen. die schweizer BuVers ist auf konkordanz orientiert. die deutsche BuVers wählt einen BuPräs, der konkordant denken und handeln soll.
    die argumente/ergebnisse von schwarz mache ich mir zunutze. in meiner verfassungsbeschwerde zur überprüfung der PräsWahl 2010. Az 2 BvR 1598/10.

    > wie wäre das entscheidungs- bzw. wahlverhalten der BuVers gewesen, wenn sie von meiner nicht partei-protegierten (ämterpatronage), unabhängigen kandidatur fürs BuPräsAmt gewußt hätten…

    wer dazu argumentativ was beisteuern kann, bitte per mail an mich!

    eilt sehr!

    carlo.difabio@yahoo.de

    bürgerrechtler, politkünstler, verfassungsexperte…

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