Ich bin ein sogenanntes Wende-Kind. Aufgewachsen in den Wirren nach dem Mauerfall, in einer post-sowjetischen Gesellschaft, die sich jedoch, aufgrund der sich durchsetzenden neoliberalen Ideologie, immer mehr auflöste. In der Schule wurde mir erklärt, dass mit dem Ende des real existierenden Sozialismus, nun auch die Geschichte zu Ende ist und wir alle nun endlich in einer Gesellschaft lebten, in der wir keine Angst mehr haben brauchten, da es jeder und jede schaffen könnte.
Auch wenn unsere Lehrer_Innen lange Zeit selbst Teil dieses Systems gewesen waren, dessen Trümmer nun vor ihren Füßen lagen, so bläuten sie uns in jeder Geschichtsstunde und auch immer wenn dieses Thema irgendwie auf den Plan trat, ein, das die Deutsche Demokratische Republik ein Unrechtsstaat war. Ein Staat, in dem jeder 7. Staatsbürger für den Inlandsgeheimdienst arbeitete, in dem man nicht frei seine Meinung sagen durfte und in dem es Berufsverbote gab und andere schlimme Repressalien existierten im Falle einer “freien Meinungsäußerung”. Der Staat und das Kollektiv waren alles und das Individuum wurde dadurch negiert. Eine eigene Meinung war nicht erlaubt. All dies machte die DDR zu einem Unrechtsstaat und damit zu einem Staat, den es zu verurteilen gilt. Die DDR war der böse Staat, den den es zu dämonisieren gilt, während der Staat, in dem wir jetzt leben, eine weiße Weste hat. Hier gab es mal den Radikalenerlass und früher auch mal Repression gegen die 68er Bewegung ABER eine Überwachung der Mitbürger_Innen, nur weil sie eine abweichende Meinung hatten gab es nicht. Nie sowas ist in unserem Staat undenkbar. Hier kann jeder sich frei äußern und seine eigene Meinung sagen ohne irgendetwas befürchten zu müssen.
Das dies nicht zutrifft bzw. auch nie zutraf, wissen wir und es wird uns jetzt wieder einmal bestätigt. Denn während der Verfassungsschutz es nicht schafft eine mordende Bande von Neofaschisten unter Kontrolle zu behaltene, fokussiert dieser sich vielmehr auf die Partei DIE LINKE und ihre Repräsentanten. 24 Mitglieder der Bundestagsfraktion wurden und werden vom Verfassungsschutz überwacht, obwohl sie eine Immunität besitzen und das Verfassungsgericht eine Überwachung von “politischen Gruppierungen im Bundestag” verboten hat. Sie werden vom Bundesverfassungsschutz überwacht, weil sie “verfassungsfeindliche” Tendenzen in der Partei bemerkt haben. Wie Wolfgang Wipperman gerade in seiner Kolumne im FREITAG geschrieben hat, gibt es deutliche Unterschiede zwischen Verfassungsfeindlich und Verfassungswidrig. Denn was Verfassungswidrig ist, dass steht im Grundgesetz und ist mehr oder weniger klar definiert. Was jedoch als Verfassungsfeindlich gilt, liegt im Ermessen des jeweiligen Behördenleiters und der politischen Hegemonie innerhalb der Staatsapparate. Denn während in Brandenburg die LINKE mitregiert und vom Verfassungsschutz nicht beobachtet wird, gilt sie in Bayern und anderswo als hochgradig verfassungsfeindlich. Dies liegt aber nicht an der heterogenen Mitgliederstruktur innerhalb der Partei, denn dann hätte sich der Verfassungsschutz nicht vor allem auf die Reformer in der Bundestagsfraktion eingeschossen, sondern, wie eben schon erwähnt, an der Weltauffassung der jeweiligen Behörde. Eingerahmt und unterstützt werden solche rein subjektiven Einschätzungen durch Extremismustheorie von Backes und Jesse, die eine Gleichsetzung von (neo-)faschistischen und sozialistischen/kommunistischen Strukturen vorsieht, gleichzeitig aber durch empirische Fehler und politisches Kalkül, die Einflussmöglichkeiten rechter Strukturen ab- und die linker Strukturen aufwertet. Nur dadurch ist es einem Innenminister Friedrich möglich die Partei DIE LINKE und die neofaschistische NPD in einem Atemzug zu nennen.
In einer Stellungnahme sagte der Leiter des Bundesverfassungsschutz, das die Fraktion nur “beobachtet”, nicht jedoch überwacht wurde. Auch hier übt sich der Verfassungsschutz in seiner Taktik und gibt nur das zu, was man ihm schon längst beweisen kann. Denn heute ist herausgekommen, dass von der 1000 Seiten starken Akte von Gregor Gysi rund 130 Seiten entfernt, mehr als 500 Seiten teilweise geschwärzt und rund 200 Seiten ausgetauscht wurden. Der Grund dafür sei, dass Quellen geschützt werden müssen, da hier geheimdienstlich gearbeitet wurde, was bedeutet, dass Gregor Gysi als Fraktionsvorsitzender der viertgrößten Fraktion im deutschen Parlament von einer Bundesbehörde systematisch abgehört und überwacht wurde. Der einzige Grund, der dafür ins Feld geführt wird ist, dass Gregor Gysi in den Augen der Behörde “verfassungsfeindlich” sei oder um es in anderen Worten auszudrücken, eine Gefahr für die herrschende Politik und Ideologie darstellt. Und hier ist nicht nur Gregor Gysi zu nennen, sondern auch Petra Pau, die als stellvertretende Bundestagspräsidentin agiert und alle anderen Abgeordnete der Bundestagsfraktion.
Und selbst wenn man an nicht selbst verfassungsfeindlich ist, wie etwa der Bundestagsabgeordnete Bodo Ramelow, heißt das noch lange nicht, dass man vor den Augen des Verfassungsschutzes geschützt ist. Denn, so im Falle Ramelow, wäre es ja möglich, dass sich verfassungsfeindliche Subjekte in der Nähe von Ramelow aufhalten und das man so Erkenntnis über diese Personen erlangen könnte. Tja, der Bundestagsabgeordnete muss es sich also gefallen lassen, als Köder zu dienen, selbst wenn er gar nicht das Ziel der Überwachung ist.
Wenn man jetzt noch bedenkt, dass viele dieser Abgeordneten auch schon in der DDR von der Stasi überwacht wurden und Repressionen ausgesetzt waren, dann erschließt sich das Ausmaß dieser Überwachungsaktion. Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Verfassungsschutz ein “Pfeiffenverein” (Gregor Gysi) ist, der auf Grundlage einer konfusen Theorie, willkürlich Leute überwacht und sie öffentlich unter dem Begriff “Extremismus” diffamiert.
Wenn man dies alles ganz nüchtern und im Kontext der Telefonüberwachungen in Dresden und Berlin sowie der Pannen im NSU-Fall sieht, so muss es einem deutlich kalt den Rücken runtergehen. Ich bin gespannt, was wir als nächstes sehen werden.

