“Fraktionszwang”

Dieser Begriff geistert durch die Bundesrepublik seit Anfang der 50er Jahre und seit dem Wahldebakel der Frau Lieberknecht in Thüringen (dazu sei auf den guten Artikel vom Sockenblog hingewiesen) ist dieses Wort nun wieder in aller Munde. So kann man bei News.de lesen, dass es bei den Grünen in Thüringen, anders als bei den anderen, keinen Fraktionszwang gab. Aber auch woanders wird der Begriff Fraktionszwang gerne benutzt. So erfährt man, dass der Bundestag das Gesetz zur staatlichen Heroinabgabe an Schwerstabhängige ganz “Fraktionszwang beschloss[en]” hat. Und selbst im “Tierischen Volksfreund” erfährt man, dass Herr Graef aus dem Eifelkreis “keinen Fraktionszwang” akzeptiert.

Wenn man sich diese Beispiele anschaut, so muss man auf den Schluss kommen, dass der “Fraktionszwang” ein ganz natürliches Instrument unserer parlamentarischen Demokratie ist. Doch was ist eigentlich “Fraktionszwang”? Als “Fraktionszwang” wird die Maßregelung und das auf “Linie bringen” von Abgeordneten einer Fraktion von dessen Führung genannt. Also “Fraktionszwang” wird die Disziplinierung zur Geschlossenheit und des gemeinsamen Auftretens und Abstimmens definiert. In der parlamentarischen Praxis ist es aufgrund der parteipolitischen Konkurrenz, auch innerhalb des Bundestages und der praktischen materiellen Ausschaltung der klassischen Gewaltenteilung in Deutschland kaum möglich ein reines “Sternstundenparlament” zu haben. Deshalb ist es auch für unsere Demokratie wichtig, dass Fraktionen im Bundestag sich einigermaßen homogen und berechnend verhalten. Aber kann man Bundestagsabgeordnete wirklich dazu zwingen, für etwas zu stimmen, von denen sie nicht überzeugt sind?

Nein eigentlich nicht! Da jeder Abgeordnete in Deutschland ein “freies Mandat” besitzt , “Vertreter des ganzen Volkes” und damit an “Aufträgen und Weisungen nicht gebunden und nur [seinem] Gewissen unterworfen” ist (Art.38 GG). Jeder Abgeordnete des Deutschen Bundestages kann selbst entscheiden wie er sich wo und wie entscheidet und wofür er stimmt. Deshalb ist der Begriff “Fraktionszwang” ein total übertriebener Begriff der “Fraktionsdisziplin”. Natürlich wollen die Spitzen der Fraktionen ein einheitliches Abstimmungsergebnis und natürlich wollen sie nach außen das Bild der Geschlossenheit vermitteln, weil in der Öffentlichkeit als Stärke interpretiert wird. Gerade die Regierungsmehrheit ist darauf bedacht keinerlei Schwäche zu zeigen. Da das Rekrutierungsmonopol von Parlamentariern bei den Parteien liegt, ist es für die Spitzen der Fraktion, die meistens identisch mit den Spitzen der Partei ist, relativ einfach sogenannte Abweichler "auf Kurs zu bringen”. Die Aussicht bei der nächsten Wahl nicht mehr von der Partei aufgestellt zu werden ist für viele Parlamentarier, vor allem welche nicht sofort wieder in ihren alten Beruf einsteigen können, ein gewichtiges Argument.  Ihr Mandat für die Legislaturperiode kann man ihnen aber nicht entziehen!

Was denkt ihr dazu? Gibt es einen Fraktionszwang?